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   OLG Koblenz, 02.01.2014 - 2 Ws 742/13   

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https://dejure.org/2014,8513
OLG Koblenz, 02.01.2014 - 2 Ws 742/13 (https://dejure.org/2014,8513)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.01.2014 - 2 Ws 742/13 (https://dejure.org/2014,8513)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Januar 2014 - 2 Ws 742/13 (https://dejure.org/2014,8513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 112 StPO, § 337 StPO
    Haftbeschwerdeverfahren: Beurteilung des dringenden Tatverdachts anhand der Urteilsgründe; Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bezüglich der Erfolgsaussicht einer beim Bundesgerichtshof eingelegten Revision

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.01.2014 - 2 Ws 742/13
    Wird der Angeklagte im Sinne des Haftbefehls verurteilt, so wird der dringende Tatverdacht grundsätzlich bereits durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (BGH NStZ 2004, 276).
  • OLG Hamm, 05.06.2008 - 3 Ws 220/08

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Haftbeschwerde nach Urteilsverkündung

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.01.2014 - 2 Ws 742/13
    Die schriftlichen Urteilsgründe beruhen auf einer vertretbaren Wertung der zur Zeit für und gegen den dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände (vgl. zu diesem Maßstab: OLG Hamm NStZ 2008, 649).
  • OLG Hamburg, 21.03.2013 - 2 Ws 45/13

    Verhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft: Prüfungsmaßstab

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.01.2014 - 2 Ws 742/13
    Da das tatrichterliche Urteil in der Revisionsinstanz aber nur auf Rechtsfehler überprüft wird ( § 337 StPO ), reicht es für eine Neubewertung des Tatverdachts in diesem Verfahrensabschnitt nicht aus, dass der Angeklagte nur eine vom angefochtenen Urteil abweichende, ihm günstigere Beweiswürdigung geltend macht; denn dies kann der Revision nicht zum Erfolg verhelfen und daher den Eintritt der Rechtskraft nicht verhindern (OLG Hamburg 2 Ws 45/13 v. 21.03.2013 - juris).
  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Dabei verbietet es aber die Funktionsteilung zwischen dem Beschwerdegericht einerseits und dem Revisionsgericht andererseits grundsätzlich, die Revisionsentscheidung im Haftbeschwerdeverfahren vorwegzunehmen, so dass diese Überprüfung wie auch die Berücksichtigung einer gegebenenfalls bereits vorliegenden Revisionsbegründung deshalb nur insoweit erfolgen kann, als damit ein offenkundig auf der Hand liegender, die Aufhebung des Urteils ohne Zweifel gebietender Rechtsfehler aufgezeigt wird (so OLG Koblenz, Beschluss vom 02.01.2014 - 2 Ws 742/13, juris Rn. 5; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 07.05.2020 - 3 Ws 157/20

    Kein erhöhtes Corona-Risiko in nordrhein-westfälischen Gefängnissen

    Wird der Angeklagte erstinstanzlich verurteilt, so setzt die gleichzeitige Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft (§ 268b StPO) keine gesonderte Prüfung und Begründung des dringenden Tatverdachts voraus; dieser wird - in aller Regel - bereits durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2004 - StB 20/03 - OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Januar 2014 - 2 Ws 742/13 - OLG Hamburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Ws 45/13 - alle zit. nach juris).
  • OLG Koblenz, 18.01.2016 - 2 Ws 742/15

    Untersuchungshaft: Anpassung des Haftbefehls an eine geänderte Sach- und

    Nur in den Fällen, in denen der Angeklagte im Sinne des Haftbefehls verurteilt wird, setzt die gleichzeitige Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft (§ 268b StPO) keine gesonderte Prüfung und Begründung des dringenden Tatverdachts voraus; denn dieser wird dann bereits durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. BGH, StB 20/09 v. 08.01.2004 - NStZ 2004, 276; Senat, 2 Ws 742/13 v. 02.01.2014 - Rn. 3 ff. n. juris mwN.).
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